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BGH, 14.11.1985 - BLw 8/85 |
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- Wolters Kluwer
Leistung einer Ausgleichszahlung gemäß § 13 Abs. 2 Höfeordnung (HöfeO) - Vorliegen einer Divergenz als Grund für eine Rechtsbeschwerde
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.10.1963 - V BLw 14/63
Ausgleichsanspruch der weichenden Hoferben
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - BLw 8/85
Die Rechtsbeschwerde meint, das Beschwerdegericht sei von den Beschlüssen des Senats BGHZ 40, 169 und 40, 172 abgewichen, weil es das vom Antragsgegner hinzugekaufte Grünland als für den Hof erworben angesehen habe, obwohl dieses Grundstück zunächst als hoffreies Vermögen eingetragen und erst am 8. Juli 1977 auf das Grundbuchblatt des Hofes übertragen worden sei.Die Entscheidung BGHZ 40, 169 befaßt sich mit der Frage, unter welchen Umständen eine Veräußerung von Hofgrundstücken zur Erhaltung des Hofes erforderlich sein kann.
Nach Auffassung der Rechtsbeschwerde weicht der angefochtene Beschluß auch deswegen von BGHZ 40, 169 ab, weil er für die Notwendigkeit der Veräußerung eines Hofgrundstücks einen milden Maßstab (durch Nichtberücksichtigung eines Mehrerlöses von 180.000 DM aus dem Verkauf der Parzelle Feldbehnmoor als vorhandene Eigenmittel des Antragsgegners) angelegt habe, während in der Vergleichsentscheidung ein Mittelmaß zugrunde gelegt worden sei.
BGHZ 40, 169 stellt keinen allgemeinen Maßstab auf, an dem die Erforderlichkeit einer Veräußerung von Hofgrundstücken zu messen wäre.
- BGH, 15.10.1963 - V BLw 11/63
Ausgleichsanspruch der weichenden Hoferben
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - BLw 8/85
Die Rechtsbeschwerde meint, das Beschwerdegericht sei von den Beschlüssen des Senats BGHZ 40, 169 und 40, 172 abgewichen, weil es das vom Antragsgegner hinzugekaufte Grünland als für den Hof erworben angesehen habe, obwohl dieses Grundstück zunächst als hoffreies Vermögen eingetragen und erst am 8. Juli 1977 auf das Grundbuchblatt des Hofes übertragen worden sei.BGHZ 40, 172, 177 ff hat lediglich ausgesprochen, der Wegfall des Ergänzungsanspruchs bei Hinzuerwerb von Grundstücken setze voraus, daß die Hofeigenschaft für den Restbesitz entweder fortbestanden hat oder innerhalb Jahresfrist wieder entstanden ist.
- BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - BLw 8/85
Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 15, 5, 9; 89, 149, 150 f).
- BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83
Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im …
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - BLw 8/85
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners hat der Senat mit Beschluß vom 10. Mai 1984 (BGHZ 91, 154 [BGH 10.05.1984 - BLw 2/83]) die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Antragsgegner zur Zahlung von 100.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21. April 1976 verurteilt worden ist. - BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - BLw 8/85
Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 15, 5, 9; 89, 149, 150 f). - BGH, 11.07.1961 - V BLw 26/60
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - BLw 8/85
Entsprechend dem Senatsbeschluß vom 11. Juli 1961, V BLw 26/60 (RdL 61, 264) sei dann die Abweichungsrechtsbeschwerde gegeben.